21 02

Oh nein, er hat keinen Trauschein!

Christian Wulff ist am Freitag, 17. Februar 2012 als Bundespräsident zurückgetreten. Sein Nachfolger soll, nachdem sich alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der Linkspartei verständigt haben, Joachim Gauck werden. Kurz nach Gaucks Nominierung wurden einige kritische Stimmen – u. a. vom CSU-„Familienpolitker“ Norbert Geis – laut, die monieren, dass Gauck mit seiner Lebensgefährtin (seit mehr als elf Jahren) ohne Trauschein lebt und zu allem Überfluss sogar noch mit seiner Exfrau verheiratet ist.

Alle, die jetzt laut „Skandal!“ schreien, sollen im Zweifel erst einmal vor ihrer eigenen Haustüre schauen, ob dort alles in Ordnung ist. Wenn dort Ordnung herrscht, empfehle ich einen offenen Blick durch unser Land: Ja, es gibt sie noch – die „klassische“ Familie mit Mutter, Vater und Kind(ern). Aber genau so gibt es Geschiedene. Und Geschiedene, die wieder geheiratet haben (bspw. Bundeskanzlerin Angela Merkel oder Bundespräsident a. D. Christian Wulff). Es gibt Alleinerziehende – Mütter wie Väter. Es gibt Homesexuelle. Und auch die dürfen so etwas ähnliches wie Heiraten 1 (bspw. Bundesminister des Auswärtigen Guido Westerwelle oder Richterin am Bundesverfassungsgericht Susanne Baer). Es gibt Patchworkfamilien. Es gibt Regenbogenfamilien. Und es gibt mehr und mehr Singles in diesem Land. Und was-weiß-ich-nicht-noch-alles.

Man muss sich das jetzt noch einmal auf der Zunge zergehen lassen: Da kommt jetzt u. a. ein sogenannter „Familienpolitiker“ daher und meint dem designierten Bundespräsidenten vorzuschreiben, wie er sein Familienleben zu führen habe?! Unser Land zeichnet sich doch gerade durch die Vielfalt in unserer Gesellschaft aus. Verschiedene Lebenswege sind auch ein Teil von der Freiheit auf dem unserer Republik fußt.

Es zeugt vielmehr von einem überkommenen 2 Familienbild und hat überhaupt nichts mit der Wirklichkeit in diesem Land zu tun. Jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, wie und mit wem er zusammenleben möchte. Diese Entscheidung – egal, wie sie ausfällt – hat niemand zu hinterfragen, zu kommentieren, oder gar zu kritisieren.


  1. Haben zwar alle Pflichten der Ehe, aber nach wie vor nicht alle Rechte.
  2. Stichwort: Erziehungsbonus (auch „Herdprämie“ genannt) der vor allem von der CSU gefordert wird.

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06 01

Geschlossen.

In letzter Zeit liest man so einiges zu Gesetzesvorhaben unserer Landesregierung. Neben dem Nichtraucherschutz soll unter anderem das Ladenschlussgesetz novelliert werden. In beiden Fällen gibt es in der Bevölkerung eine ziemlich eindeutige Spaltung in Pro und Contra.

Fakt ist: Das Nichtraucherschutzgesetz hat aufgrund der ganzen Ausnahmen den Namen nicht verdient. Fakt ist auch, dass Passivrauchen schädlich ist. Die logische Konsequenz ist ein striktes Nichtraucherschutzgesetz, welches keine Ausnahmen ermöglicht. Es wird ja nicht das Rauchen als solches verboten; es wird das Rauchen nur insoweit eingeschränkt, sodass das Passivrauchen – und damit die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung – an den typischen Orten (Kneipen, Restaurants, Discotheken etc.) nicht mehr möglich ist.

Das hat nichts mit Bevormundung durch den Staat zu tun. Jeder kann weiterhin rauchen und seinen eigenen vier Wände zu qualmen, wie es ihm in den Sinn kommt. Es geht vielmehr darum, die nicht-rauchende Bevölkerung zu schützen. Von Rauchern wird gerne vorgebracht, dass sich ja die Nichtraucher andere Lokale, Gaststätten etc. suchen könnten. Allerdings verkennen die Raucher damit das Verursacherprinzip. Auch auf die Gefahr hin, dass das Beispiel in gewisser Weise hinkt, aber – liebe Raucher – wie würden Sie es finden, wenn auf dem Grundstück neben Ihnen eine Müllverbrennungsanlage gebaut wird und Sie lapidar gesagt bekommen: „Ziehen Sie doch weg! Es zwingt Sie ja niemand, hier zu wohnen!“ – Genau das ist schließlich der Kern der Argumentation.

Und auch das oftmals vorgebrachte Kneipensterben ist nur ein vorgeschobener Grund. Weder in Bayern (strengstes Rauchverbot in Deutschland), noch in Spanien oder Irland folgte nach Verabschiedung eines strikten Nichtraucherschutzes das „große Kneipensterben“. Mag sein, dass der ein oder andere Betrieb schließen muss. Aber das kann auch durch eine andere Gesetzesänderung bspw. im Steuerrecht oder dergleichen erfolgen.

Apropos Gesetzesänderung: In Planung ist auch eine Novellierung des Ladenschlussgesetzes. Hier sollen die Öffnungszeiten eingeschränkt werden (diskutiert wird, in der Woche um 20/21 Uhr und am Wochenende um 18 Uhr zu schließen). Dieser Vorschlag wiederum würde eine unnötige unnötige Bevormundung darstellen, ist doch das Ladenschlussgesetz bzgl. der Öffnungszeiten innerhalb der Woche (Montag bis Samstag) ein gutes Beispiel für die „sich selbst regulierenden Märkte“. Wo keine Nachfrage ist, wird kaum ein Ladenbesitzer seine Pforten aufsperren und Verluste einfahren; damit wäre auch das Argument das abends oftmals nur noch Zigaretten und Alkoholika gekauft werden, entkräftet – es ist nämlich nicht nachzuvollziehen, dass es sich rechnen würde, für ein paar Schachteln Zigaretten und ein paar Flaschen Alkohol das Geschäfts zu öffnen. Insofern spricht nichts dagegen, innerhalb der Woche die Öffnungszeiten weiterhin in das Belieben der Kaufleute zu stellen.

Oftmals werden die möglichen Überstunden der Angestellten im Einzelhandel aufgeführt. Allerdings muss ich aus eigener Erfahrung sagen, dass abends in der Regel Studenten an der Kasse sitzen und Ware nachlegen. Und für die/den ein oder andere/n Familienmutter/-vater mag der Job abends an der Kasse eine willkommene Möglichkeit sein, den Familienhaushalt aufzubessern.

Was allerdings dringend geändert werden muss, ist der Wildwuchs an verkaufsoffenen Sonntagen. In der Vorweihnachtszeit einen verkaufsoffenen Sonntag und dann noch ein weiterer im Jahr – das muss reichen. Und zwar jeweils bezogen auf das gesamte Stadtgebiet und nicht auf einzelne Stadtteile/-bezirke, wie es nach dem aktuellen Gesetz möglich ist. Hier ist der grundgesetzliche Schutz des Sonntags (Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV) wiederherzustellen.

Insofern bleibt zu hoffen, dass der neue Nichtraucherschutz seinen Namen auch wirklich verdient. Im Ladenschlussgesetz sollten jedoch nur die wirklich nötigen Anpassungen vorgenommen werden; alles andere wäre ein Rückschritt.

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01 09

Gefällt mir. Nicht.

In den letzten Tagen ging ein Aufschrei durch sämtliche Netzmedien (und darüber hinaus). Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), hat per Pressemitteilung den Firmen in Schleswig-Holstein aufgegeben, die Nutzung des „Gefällt mir“-/„Like“-Buttons einzustellen; unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 50.000 Euro. Inzwischen schlagen einige weitere Landesdatenschutzbeauftragte (u. a. NRW und Hessen) und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) die gleiche Richtung ein. Dennoch hat sich der Rauch wieder etwas gelegt; die Diskussion findet nun mehr zwischen Fachleuten statt.

Dass das ULD wohl gar keine Bußgeldbescheide erlassen darf (in Schleswig-Holstein ist dafür wohl die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein [MA HSH] zuständig), ist in diesem Zusammenhang nur ein „Nebenkriegsschauplatz“. Dass das ULD sich die Verwender des Plug-Ins ausgesucht hat, statt gegen den Anbieter (Facebook) vorzugehen, weil sie Facebook (Sitz in Irland oder den USA – je nach dem) wohl nicht zu packen bekommen – geschenkt. Dass das ULD einige kleinere Unsauberkeiten in seiner Mitteilung hatte – ebenfalls geschenkt.

Ich denke, dass die Diskussion – die sich in erster Linie nur um die Plug-Ins von Facebook dreht – zu kurz greift. Erstens ist mit Google Plus schon jetzt ein weiteres großes Netzwerk am Start. Zweitens ist nicht abzusehen, welche Netzwerke in fünf oder zehn Jahren führend sein werden. Und drittens betrifft die Problematik nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch diverse andere Dienste, die Daten nach dem gleichen Prinzip erheben (Zählpixel etc. pp.). Die Konsequenz wäre, dass jedes Mal die Diskussion von neuem beginnen würde – für jeden neuen Dienst.

Zu diskutieren wäre vielmehr, wie unser Datenschutzrecht 1 in das neue digitale Zeitalter überführt werden kann und welche Kompromisse zwischen Datenerhebung/-nutzung und Datensparsamkeit/-schutz eingegangen werden müssen. Fakt ist, dass bei strenger Auslegung des BDSG ein Großteil der aktuellen Dienste im Netz eingestellt werden müsste.

Anderseits wäre zu überlegen, ob die bisherige Idee, die hinter unserem Datenschutzrecht steckt, nämlich Regelungen die ausschließlich den Diensteanbieter in die Pflicht nehmen, ein zukunftsfähiges Modell ist. Ich könnte mir z. B. eine stärkere Einbeziehung der Nutzer vorstellen: Im aktuellen Mozilla Firefox ist bereits eine Funktion enthalten, die Webseiten mitteilt, dass man nicht „verfolgt“ werden möchte. Dies könnte m. E. ein brauchbarer Ansatz sein. Wenn der Nutzer die Möglichkeit hat, selbst zu entscheiden, ob Seiten ihn „verfolgen“ dürfen, ob Seiten (im Hintergrund) Daten erheben dürfen etc. Dazu gehört dann aber auch, dass bei den Nutzern ein Bewusstsein für die Problematik besteht und die Schutzmöglichkeiten bekannt sind. Hier ist das – vermutlich – große Problem dieses Ansatzes. Eine Lösung könnte die Abfrage der entsprechenden Nutzereinstellungen bei der Browserinstallation (bspw. bei Installation eines Updates) sein.

Egal, wie sich die Diskussion und das Datenschutzrecht zukünftig entwickeln wird, werden wir wohl nicht umhin kommen, auch den Nutzer stärker in die Pflicht zu nehmen. Ich habe bspw. Plug-Ins von Facebook und Google über die Firefox-Erweiterung „Adblock Plus“ blockiert. 2

Ein Arbeitskollege von mir, Christoph Engling, hat hierzu einige Hintergrundinformationen verfasst; diese sind auf der Interneteite des Lehrstuhls von Prof. Dr. Georg Borges (Ruhr-Universität Bochum) zu finden.


  1. Welches noch aus der „analogen Zeit“ stammt, und bisher – wenn überhaupt – nur durch Flickschusterei angepasst wurde.
  2. Eine Anleitung, wie man die Plug-Ins von Facebook mittels Adblock Plus blockiert findet sich hier.

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07 08

E.ONs neue Dreistigkeit

14. Juni 2000: Atomkonsens der rot-grünen Bundesregierung mit den Energieversorgen – der Ausstieg ist beschlossen. 05. September 2010: Die schwarz-gelbe Bundesregierung verlängert die Laufzeiten der Kernkraftwerke – der Ausstieg aus dem Ausstieg. 11. März 2011: Tōhoku-Erdbeben und in der Folge die Atomkatastrophe von Fukushima. Mai 2011: Die schwarz-gelbe Bundesregierung will wieder ‘raus aus der Atomkraft – der Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg.

Am Samstag (06. August 2011) wurde, u. a. von SpOn und der Süddeutschen, gemeldet, das E.ON massiv Stellen abbauen wird. Massiv bedeutet in diesem Fall bis zu 10.000 Arbeitsplätze. Ein Grund soll, neben ungünstigen Gasverträgen und hohen Schulden, der 2011 neu beschlossene Atomausstieg sein. Wenn letzteres wirklich ein Grund für diese harten Einschnitte sein soll, muss sich E.ON wohl oder übel die Frage gefallen lassen, ob in der Führungsetage ordentlich gearbeitet wird.

Fakt ist: Durch den Ausstiegsbeschluss von CDU/CSU und FDP (mit Unterstützung von SPD und Grünen), werden ungefähr die Ausstiegsvorgaben des Atomkonsens von 2000 wieder hergestellt (vgl. hierzu die Tabelle im Wikipedia-Artikel Liste der Kernreaktoren in Deutschland – Spalten „Außer Betrieb laut Atomgesetz 2002“ und „Außer Betrieb laut Entwurf Atomkonsens 2011“). Wenn E.ON jetzt bis zu 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen will, ist es extrem dreist, als einen Grund den Atomausstieg 2011 anführen zu wollen. Die Verlängerung der Laufzeiten hat effektiv ein knappes halbes Jahr Bestand gehabt. E.ON müsste also binnen besagtem halben Jahres (aufgrund der Laufzeitverlängerung) massiv neues Personal eingestellt haben, welches sie nun wieder (aufgrund der Rückkehr zu den alten Laufzeiten) entlassen müssten. Angenommen, die Laufzeitverlängerung 2010 hätte es nicht gegeben, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass E.ON ebenfalls massiv entlassen müsste – schließlich gelten quasi wieder die rot-grünen Ausstiegsdaten. Das hier die Argumentation seitens E.ON gewaltig hinkt, sieht selbst der berühmte „Blinde mit dem Krückstock“.

Es liegt der Schluss nahe, dass E.ON einfach nur einen Grund sucht, nachzutreten und den (aus ihrer Sicht unvorteilhaften) Atomausstieg in Misskredit zu bringen. Vielleicht wollen sie aber auch einfach davon ablenken, dass sie sich zu lange auf den Gewinnen der Atomkraft ausgeruht haben, dadurch den Einstieg in die Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen verschlafen haben und jetzt ins Hintertreffen geraten könnten.

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05 08

Die Menschenwürde ist nicht disponibel

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

Gestern wurde Magnus Gäfgen vom Landgericht Frankfurt am Main eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro für die Verletzung der Menschenwürde durch das Land Hessen zugesprochen. Ein Aufschrei ging durch den Blätterwald. Erwartet hatte ich von den BILD-Zeitung zwar eher einen Titel in Richtung „Dieser Richter sprach Gäfgen eine Entschädigung zu…“ – aber auch der Titel „Schand-Urteil“ ist nicht besser. Titel der Bild-Zeitung vom 05. August 2011

Fakt ist, dass Gäfgen Folter seitens Polizeibeamter angedroht wurde. Ein Verstoß gegen das Folterverbot aus Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Dass nun einige eine Abstufung dieses Grundrechts fordern ist mehr als skandalös. Wenn die Menschenwürde zum disponiblen Gut werden soll, müssen wir uns fragen, was uns noch von Unrechtsstaaten wie bspw. Syrien oder Nordkorea unterscheiden soll.

Gäfgen hat ein Kind aus purer Geldgier getötet, aber dennoch ist auch seine Menschenwürde unantastbar. Es mag zynisch und ein Schlag ins Gesicht der Eltern sein, dass er nun diese Entschädigung eingeklagt hat, allerdings ist es auch sein Recht, den ihm widerfahrenen Grundrechtsverstoß zu rügen und dafür eine Entschädigung zu verlangen. Denn der Staat hat gegen seine Pflicht, die auch er auch gegenüber Mördern hat, verstoßen. Mögen die Motive der Polizisten noch so verständlich sein (ein Kind retten) – das Folterverbot ist absolut und darf nicht zur Debatte stehen. Insofern ist die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main richtig.

Wer jetzt für Mörder, Pädophile und andere Schwerstkriminelle eine abgestufte Menschenwürde fordert, sollte lieber dringend seine Übereinstimmung mit unserer Verfassung überprüfen.

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