05 08
Die Menschenwürde ist nicht disponibel
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Gestern wurde Magnus Gäfgen vom Landgericht Frankfurt am Main eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro für die Verletzung der Menschenwürde durch das Land Hessen zugesprochen. Ein Aufschrei ging durch den Blätterwald. Erwartet hatte ich von den BILD-Zeitung zwar eher einen Titel in Richtung „Dieser Richter sprach Gäfgen eine Entschädigung zu…“ – aber auch der Titel „Schand-Urteil“ ist nicht besser. 
Fakt ist, dass Gäfgen Folter seitens Polizeibeamter angedroht wurde. Ein Verstoß gegen das Folterverbot aus Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Dass nun einige eine Abstufung dieses Grundrechts fordern ist mehr als skandalös. Wenn die Menschenwürde zum disponiblen Gut werden soll, müssen wir uns fragen, was uns noch von Unrechtsstaaten wie bspw. Syrien oder Nordkorea unterscheiden soll.
Gäfgen hat ein Kind aus purer Geldgier getötet, aber dennoch ist auch seine Menschenwürde unantastbar. Es mag zynisch und ein Schlag ins Gesicht der Eltern sein, dass er nun diese Entschädigung eingeklagt hat, allerdings ist es auch sein Recht, den ihm widerfahrenen Grundrechtsverstoß zu rügen und dafür eine Entschädigung zu verlangen. Denn der Staat hat gegen seine Pflicht, die auch er auch gegenüber Mördern hat, verstoßen. Mögen die Motive der Polizisten noch so verständlich sein (ein Kind retten) – das Folterverbot ist absolut und darf nicht zur Debatte stehen. Insofern ist die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main richtig.
Wer jetzt für Mörder, Pädophile und andere Schwerstkriminelle eine abgestufte Menschenwürde fordert, sollte lieber dringend seine Übereinstimmung mit unserer Verfassung überprüfen.
Eine Antwort to “Die Menschenwürde ist nicht disponibel”
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Pottblog sagt:
7. August 2011 um 10:17Links anne Ruhr (07.08.2011)…
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